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Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Der Maklervertrag gilt zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer als zustande gekommen, mit dem Anfordern von Exposés durch den Auftraggeber bzw. der Bekanntgabe der Anschrift an den Auftraggeber, der von uns in Zeitungsanzeigen oder auf unserer Homepage im Internet angebotenen Objekte oder Angeboten aus unserer Objektdatei. Der Maklervertrag kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist von beiden Seiten gekündigt werden. Der Provisionsanspruch des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber bereits nachgewiesener Objekte bleibt bei einer Kündigung erhalten.
Mit dem Zustandekommen des Maklervertrages, bietet der Auftragnehmer aus seiner Objektdatei dem Auftraggeber gemäß dessen Suchkriterien Objekte an, und der Auftraggeber erkennt an, das unser Provisionsanspruch ihm gegenüber entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag zwischen ihm oder ein durch ihn informierten Dritten und dem Verkäufer, dem Vermieter oder Verpächter zustande kommt. Die Provision wird fällig und zahlbar bei Kauf-, Miet- oder Pachtvertragsunterzeichnung. Unsere Objektangebote erfolgen freibleibend, unverbindlich und provisionspflichtig in Höhe der angegebenen Nachweisgebühren. Kaufangebote sonst für 6% des Kaufpreises zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (=7,14% inkl. MWSt.). Gewerbemietangebote sonst für 3 Monatsmieten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (=3,57MM inkl. MWSt.). Wohnmietangebote sonst für 2 Monatsmieten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (=2,38 MM inkl. MWSt.). Kommt ein Kaufvertragsabschluß durch unsere Nachweistätigkeit zustande, ohne uns davon in Kenntnis zu setzen, wird eine Gesamtprovision von 6,5% des Kaufpreises zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (=7,735% inkl. MWSt.) bei Kaufvertragsabschluß vom Käufer fällig und zahlbar. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen (Kauf, Pacht, Vermietung, Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung) bzw. wenn und soweit im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen, so ist die ortsübliche Provision an uns zu zahlen.
Ist dem Empfänger die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Kauf-, Miet- oder Pachtvertrages bereits bekannt, so hat er uns dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen und zu belegen, andernfalls gilt unser Angebot als anerkannt.
Unsere Objektangebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger selbst bestimmt. Bei einer Weitergabe an Dritte haftet der Angebotsempfänger in Höhe der im Angebot ausgewiesenen Provision.
Spätere Nachweise durch Dritte, ändern nichts an der Ursächlichkeit unserer Angebote. Nebenabreden bedürfen ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Makler.
Irrtum, Auslassungen sowie Zwischenverwertung bleiben vorbehalten. Daten in unseren Exposés werden nach den Angaben der Eigentümer gefertigt, eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird unsererseits ausgeschlossen.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.